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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen und Lieferungen, Zahlungsbedingungen und zusätzliche Rücktrittsinformationen für Verbraucher. Stand 16.10.2026.

Stand: 16.10.2026. Diese Fassung gilt bei wirksamer Einbeziehung vor Vertragsabschluss. Für bestehende Verträge sind die vereinbarten Unterlagen maßgeblich.

TecOneTwo Web - IT - Handel e.U.
Inhaber: Christoph Maier
Kopfingerdorf 57, 4794 Kopfing im Innkreis, Österreich
FN 491329v
office@tec12.at · +43 676 95 66 997

I. Allgemeine Bedingungen für Leistungen und Lieferungen

1. Geltung und Vertragsunterlagen

Diese Bedingungen gelten für die jeweils vereinbarten Leistungen und Lieferungen, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen ihnen vor. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften unberührt; die ausdrücklich gekennzeichneten Verbraucherbestimmungen gelten zusätzlich.

Verbraucher und Unternehmer werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen eingeordnet. Die Angabe einer Firmenadresse allein entscheidet nicht über die Einordnung. Eine Anfrage über unsere Website ist noch keine verbindliche Bestellung. Derzeit bieten wir keinen Onlineshop an.

Gegenstand, Umfang und Preis eines Auftrags ergeben sich aus dem Angebot und der vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung. Dazu gehören erforderlichenfalls Hardware, Software-/Drittlizenzen, Gestaltung, Web-/IT-Leistungen und laufende Betreuung. Änderungen werden konkret abgestimmt. AGB werden nicht allein durch einen Website-Link nach Vertragsabschluss nachträglich Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Abschluss

Die Bindungsdauer und Bedingungen eines Angebots werden im Angebot angegeben. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen beider Seiten zustande; maßgeblich sind der vereinbarte Abschlussweg und zwingende gesetzliche Form-/Informationspflichten. Aufträge können persönlich, per E-Mail oder telefonisch zustande kommen.

Bei einem Verbraucher-Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen, der während eines von TecOneTwo eingeleiteten Telefonanrufs ausgehandelt wird, erfolgt die gesetzlich erforderliche Angebotsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Verbraucher ist erst nach der darauf folgenden schriftlichen Annahmeerklärung auf einem dauerhaften Datenträger gebunden. Eine telefonische Zusage wird in diesem Fall nicht als ausreichender Abschluss behandelt.

3. Leistungsbeschreibung, Mitwirkung und Änderungen

Die benötigten Inhalte, Informationen und Zugänge sowie wesentliche technische Voraussetzungen und Zuständigkeiten werden im Auftrag festgelegt. Beide Seiten informieren einander rechtzeitig über Umstände, die die vereinbarte Leistung oder den Termin beeinträchtigen können. Zugänge sind über einen geeigneten geschützten Weg zu übermitteln; Passwörter gehören nicht in öffentliche Formulare oder Supporttickets.

Bei Änderungswünschen werden Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine vor der zusätzlichen Beauftragung erläutert. Verzögerungen oder unvollständige Kundendaten führen nicht automatisch zu einer unbegrenzten Terminverschiebung oder nicht erläuterten Mehrkosten. Bestehende gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben erhalten.

4. Preise, Kosten und Zahlung

Die Abrechnungsweise wird für jeden Auftrag individuell mit dem Kunden vereinbart.

Für Verbraucher werden Preise einschließlich Steuern und Abgaben ausgewiesen. Kann der Gesamtpreis vernünftigerweise nicht im Voraus festgelegt werden, wird die Berechnungsweise erläutert. Unternehmerangebote können ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bezeichnet werden. Zusätzliche Kosten, insbesondere Fahrt-, Wegzeit-, Liefer- oder Lizenzkosten, werden vor Beauftragung nachvollziehbar angegeben; es gelten keine unbekannten „jeweils gültigen Sätze“.

Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag für Verbraucher wird nur nach vorherigem Hinweis auf die Zahlungspflicht erstellt. Verbindlichkeit und mögliche Überschreitungen eines Kostenvoranschlags richten sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln; erforderliche Anzeigen erfolgen rechtzeitig.

Die Zahlungsfrist beträgt zehn Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Sie gilt gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer. Anzahlungen können pro Projekt individuell vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung im Angebot bzw. Auftrag. Etwaige Teilzahlungen werden gesondert vereinbart. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen. Verzugsfolgen und zulässige Betreibungs-/Einbringungskosten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; pauschale Übernahme aller Spesen oder unbestimmte bankübliche Verzugszinsen wird nicht vereinbart.

Bei Zahlung durch Banküberweisung genügt es für Verbraucher, den Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag zu erteilen. Zwingende gesetzliche Regeln werden durch das einheitliche Zahlungsziel nicht abgeändert.

5. Lieferung und Hardware

Lieferumfang, Lieferart, Termin und Preis werden für die konkrete Hardware festgelegt. Wesentliche Kompatibilitätsvoraussetzungen werden vor Beauftragung abgestimmt. Lieferungen erfolgen mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften; eine Herstellerbeschreibung ersetzt keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung.

Wir liefern fertige Geräte und nach vereinbarter Konfiguration zusammengestellte PC-Systeme. Bei einem zusammengestellten System werden die wesentlichen Komponenten, das gegebenenfalls mitgelieferte Betriebssystem und die vereinbarten Einrichtungsleistungen im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Von Kunden beigestellte Komponenten und die dafür übernommenen Leistungen werden ausdrücklich unterschieden. Eine abweichende Komponente wird mit dem Kunden abgestimmt; eine Änderung der vereinbarten Konfiguration bleibt nicht allein unserer Entscheidung überlassen.

Die gesetzlichen Anforderungen an Produktsicherheit und gegebenenfalls an Barrierefreiheit bleiben auch bei einer Kundenkonfiguration unberührt.

Bei Verbrauchern richten sich die Gefahrtragung und Rechte bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzliche Garantieversprechen werden nur nach ihrem tatsächlichen Umfang beschrieben und schränken die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.

6. Websites, Apps, Gestaltung und Software

Leistungsbeschreibung und vereinbarte technische Voraussetzungen bestimmen das konkrete Ergebnis. Zu klären sind insbesondere Funktionsumfang, mitgelieferte Inhalte, unterstützte Umgebung, erforderliche Drittlizenzen sowie Übergabe-/Betreuungsleistungen. Wartung und Weiterentwicklung werden nach ihrem tatsächlichen Umfang vereinbart; gesetzliche Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Ein vereinbarter Freigabe-/Abnahmeablauf dient der Prüfung des vereinbarten Ergebnisses. Schweigen oder der Ablauf von zwei Wochen begründen durch diese Bedingungen keine automatische mängelfreie Abnahme und keinen Verlust gesetzlicher Ansprüche. Für spätere Änderungswünsche werden neue Leistungen separat abgestimmt.

Die bei der Leistung gesetzlich geschuldeten Anforderungen, einschließlich gegebenenfalls anwendbarer Anforderungen an Barrierefreiheit, bleiben erhalten. Zusätzliche konkrete Prüfstandards und Dokumentation sind im Angebot festzulegen. Ein pauschaler Ausschluss aller Barrierefreiheitsanforderungen wird nicht vereinbart.

7. Nutzungsrechte, Kundendaten und Übergabe

Umfang und Zeitpunkt der Einräumung von Nutzungsrechten an individuell erstellten Werken werden im Angebot eindeutig festgelegt. Rechte an bereits bestehenden Werkzeugen und Komponenten sowie Lizenzbedingungen von Drittanbietern und Open-Source-Komponenten sind zu berücksichtigen. Diese Bedingungen übertragen keine Rechte, die TecOneTwo nicht einräumen kann.

Bei einer Website/App werden benötigte bearbeitbare Dateien, Quellcode, Administrationszugänge, Dokumentation und Exportmöglichkeiten im Angebot konkret beschrieben. Kundeneigene Inhalte und Daten werden dadurch nicht zu Eigentum von TecOneTwo. Erforderliche Datenherausgabe sowie gesetzliche und bereits eingeräumte Lizenzrechte dürfen nicht pauschal durch eine allgemeine Quellcode-Verweigerung ausgeschlossen werden.

Die Verwendung von Kundennamen, Logo, Projektinformationen oder Aufnahmen als öffentliche Referenz wird gesondert abgestimmt. Es besteht keine allgemeine Freigabe zur Eigenwerbung allein durch diese Bedingungen.

8. Hosting, Server und laufender Support

Laufende Leistungen werden mit Umfang, Zuständigkeiten, Preis, Abrechnungszeitraum, Beginn, Laufzeit und Kündigungsbedingungen vereinbart. Dazu gehören gegebenenfalls Speicherumfang, Datensicherung, Wartung, Domainverwaltung und Übergabe bei Vertragsende. Es wird keine pauschale 24-Stunden-Bereitschaft, feste Reaktionszeit oder bestimmte Verfügbarkeitsquote durch diese Bedingungen zugesagt.

Für Domainregistrierungen sind Verfügbarkeit und Bedingungen der tatsächlich beteiligten Vergabestelle zu berücksichtigen. Eine Verfügbarkeitsabfrage ist noch keine erfolgreiche Registrierung. Gesetzliche Verantwortung für die eigene vereinbarte Leistung bleibt bestehen.

Bei konkreter Gefahr für Sicherheit oder rechtmäßigem Betrieb können erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Betroffene Kunden werden informiert, soweit dies möglich und zulässig ist. Leistungsunterbrechungen und Beendigungen richten sich nach Vertrag und Gesetz; eine unsubstantiierte Beschwerde aus dem Internet ist kein automatischer Kündigungsgrund.

9. Gewährleistung und Aktualisierung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine Herstellergarantie, unentgeltliche Drittsoftware oder eingeschränkte Ansprüche von TecOneTwo gegen einen Lieferanten ersetzen oder begrenzen diese Rechte nicht pauschal. Verantwortlichkeiten für separat von Kunden beigestellte Komponenten werden entsprechend dem Auftrag und den gesetzlichen Regeln behandelt.

Bei einem von uns als Gesamtsystem gelieferten PC beziehen sich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf das geschuldete Gesamtsystem einschließlich der vereinbarten Zusammenstellung und Installation. Der Kunde wird zur Wahrnehmung dieser Rechte nicht ausschließlich an Hersteller einzelner Komponenten verwiesen. Welche Waren oder Leistungen bei beigestellten Komponenten von uns geschuldet sind, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag; gesetzliche Rechte wegen unserer eigenen Lieferung oder Arbeit bleiben erhalten.

Bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen gilt insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz, soweit anwendbar. Für Waren besteht grundsätzlich Gewährleistung für bei Übergabe vorliegende Mängel, die innerhalb von zwei Jahren hervorkommen. Für fortlaufende digitale Bereitstellung und Waren mit digitalen Elementen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regeln einschließlich notwendiger Aktualisierungen.

Kommt es bei einem vom neuen § 10 Abs. 2a VGG erfassten Warenvertrag zur Verbesserung nach § 12 Abs. 2 VGG, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr. Die Regel gilt nach der Übergangsbestimmung für Verträge nach dem 30.09.2026. Über das gesetzliche Wahlrecht, Fristen und Folgen wird im konkreten Gewährleistungsfall passend informiert. Keine pauschale Verkürzung bei Gebrauchtwaren durch diese AGB.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen vereinbaren keine neue Haftungsobergrenze und keinen pauschalen Ausschluss von Datenverlust, Folgeschäden, Personenschäden oder Produkthaftung. Erforderliche Risiko-/Versicherungsabstimmung bei größeren Projekten erfolgt gesondert; zwingende Verbraucherrechte bleiben erhalten.

Mitwirkungs- und Sicherungspflichten werden nach den konkreten Verantwortlichkeiten vereinbart. Kundenseitige Sicherheitsfehler führen nicht automatisch zum Wegfall jeder Verantwortung von TecOneTwo. Notwendige Informationen und Warnungen erfolgen entsprechend der vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Pflichten.

11. Vertragsende und Stornierung

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte bleiben erhalten. Einvernehmliche Aufhebung eines Auftrags ist gesondert möglich. Bei einem unterbliebenen Werkauftrag richten sich etwaige Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich anzurechnender Ersparnisse und anderweitigen Erwerbs. Eine zusätzliche allgemeine 30-%-Stornogebühr wird nicht übernommen.

Für laufende Verträge gelten die vor Abschluss mitgeteilten Laufzeiten und wirksam vereinbarten Kündigungsbedingungen sowie zwingendes Recht. Die Kündigung durch TecOneTwo ist nicht allgemein ohne sachliche Beurteilung und ohne Berücksichtigung gesetzlicher Bedingungen gestattet. Daten-/Domainübergabe und verbleibende notwendige Unterlagen werden bei Vertragsende entsprechend der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

12. Vertraulichkeit und Verarbeitung im Kundenauftrag

Nicht öffentliche Kundeninformationen werden vertraulich behandelt und nur zweckbezogen zugänglich gemacht. Bei notwendigen Projektpartnern werden Leistungsumfang, Verantwortlichkeit und erforderliche Vertraulichkeits-/Datenschutzvereinbarungen geklärt. Eine allgemeine AGB-Klausel ersetzt keine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Für personenbezogene Daten, die TecOneTwo im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die tatsächlichen Rollen, Weisungen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmer und Rückgabe-/Löschabläufe separat geregelt. Informationen zur Verarbeitung für die eigene Geschäftstätigkeit enthält die passende Datenschutzerklärung. Die Kenntnisnahme dieser Informationen ist keine pauschale Einwilligung in Werbung oder Statistik.

13. Recht, Streitigkeiten und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen und gesetzliche Gerichtsstände erhalten, einschließlich gegebenenfalls zwingender Schutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats. Diese Fassung enthält keinen ausschließlichen Gerichtsstand am Unternehmenssitz.

Einvernehmliche Klärung und freiwillige Mediation sind möglich. Gesetzliche Rechtsschutzwege werden nicht von einem Pflicht-Mediationsverfahren oder einer zusätzlichen Wartefrist abhängig gemacht. Bei Unwirksamkeit einer Klausel gelten die einschlägigen gesetzlichen Regeln; es wird keine automatische Ersatzklausel mit möglichst gleichem wirtschaftlichem Ergebnis fingiert.

Können wir mit einem Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen, informieren wir ihn entsprechend § 19 Abs. 3 AStG auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger über die für uns zuständige Streitbeilegungsstelle und darüber, ob wir am Verfahren teilnehmen werden.

II. Zusätzliche Rücktrittsinformationen für Verbraucher

14. Anwendungsbereich

Die folgenden Informationen betreffen Verbraucher-Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, soweit das FAGG gilt und keine konkret einschlägige gesetzliche Ausnahme vorliegt. Für im Betrieb geschlossene Verträge wird dadurch kein allgemeines freiwilliges 14-Tage-Rücktrittsrecht eingeführt. Andere gesetzliche Rechte bleiben erhalten.

15. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – TecOneTwo Web - IT - Handel e.U., Christoph Maier, Kopfingerdorf 57, 4794 Kopfing im Innkreis, Österreich, +43 676 95 66 997, office@tec12.at – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Mitteilung vor Ablauf abzusenden.

Bei Widerruf zahlen wir erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurück. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart; es fallen keine Rückzahlungsentgelte an.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, ist bei einem Widerruf ein Betrag entsprechend dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtumfang zu zahlen, sofern die gesetzlichen Informations- und Erklärungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei überhöhtem Gesamtpreis ist der Marktwert maßgeblich. Bei vollständiger entgeltlicher Dienstleistung entfällt das Rücktrittsrecht nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen; unsere gesonderte Erklärung erfasst ausdrücklich den frühen Beginn und die Kenntnis des Verlusts bei vollständiger Erfüllung. Allein der Arbeitsbeginn beseitigt das Rücktrittsrecht nicht.

16. Widerrufsbelehrung für Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei mehreren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getrennt gelieferten Waren gilt die zuletzt erhaltene Ware; bei einer Ware in Teilsendungen die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück. Für regelmäßige Warenlieferungen ist die passende besondere Belehrung gesondert bereitzustellen.

Die Widerrufserklärung richten Sie an die in Abschnitt 15 genannten Kontaktdaten; eine eindeutige Erklärung genügt, das Musterformular ist freiwillig. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitiges Absenden.

Bei Widerruf erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang der Erklärung. Mehrkosten einer von Ihnen gewählten anderen Lieferart werden nicht erstattet. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Rückzahlungsentgelte. Soweit wir keine Abholung angeboten haben, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware oder den Nachweis der Rücksendung erhalten haben, je nachdem, was früher eintritt.

Sofern wir weder eine Abholung anbieten noch gesetzlich zur Abholung verpflichtet sind, ist die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Mitteilung des Widerrufs an die oben genannte Geschäftsanschrift zurückzusenden oder zu übergeben; rechtzeitiges Absenden wahrt die Frist. Für einen Wertverlust müssen Sie nur aufkommen, soweit er auf einem zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang beruht und die gesetzlichen Informationsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Das gilt nicht, wenn wir diese Kosten ausdrücklich übernehmen oder Sie vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Ihre Kostentragungspflicht informiert haben. Diese Regel betrifft den gesetzlichen Rücktritt; Kostenpflichten bei mangelhaften Waren und anderen gesetzlichen Ansprüchen werden dadurch nicht auf Sie übertragen.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen holen wir die Ware auf unsere Kosten ab, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Ihrer Wohnung geliefert wurde und wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet wird.

17. Digitale Inhalte und gesetzliche Ausnahmen

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten beginnt die reguläre Rücktrittsfrist mit Vertragsabschluss. Die Rücktrittsinformationen sind der konkreten Leistung anzupassen. Der Verlust des Rücktrittsrechts bei entgeltlichen digitalen Inhalten setzt insbesondere eine vorherige ausdrückliche Zustimmung zum frühen Beginn, Kenntnisnahme des dadurch eintretenden Rechtsverlusts und die gesetzlich erforderliche Ausfertigung/Bestätigung voraus. Ein Dienstleistungsbaustein darf dafür nicht ungeprüft verwendet werden.

Gesetzliche Ausnahmen werden nur für die konkret einschlägige Leistung und nach vorheriger Information angewandt. Eine Hardwarebeschaffung auf Bestellung oder eine individuelle Website ist nicht allein deshalb automatisch vom Rücktritt ausgeschlossen. Sonderfälle kundenspezifischer Waren, entsiegelter Software sowie ausdrücklich verlangter dringender Reparaturbesuche sind gesondert zu prüfen; ein Reparaturbesuch beseitigt nicht pauschal das Rücktrittsrecht für jede zusätzliche Ware oder Leistung.

Bei zusammengestellten PC-Systemen schließen diese Bedingungen das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht pauschal aus. Die Ausnahme für nach Kundenspezifikationen angefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren kommt nur bei tatsächlich erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Die bloße Auswahl aus unseren angebotenen Standardkomponenten oder Standardkonfigurationen begründet diese Ausnahme nicht. Ist sie im konkreten Fall anwendbar, informieren wir den Verbraucher darüber vor Vertragsabschluss.

18. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Seine Verwendung ist nicht verpflichtend.

An TecOneTwo Web - IT - Handel e.U., Christoph Maier, Kopfingerdorf 57, 4794 Kopfing im Innkreis, Österreich, office@tec12.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

................................................................................

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ...............................................

Name des/der Verbraucher(s): .....................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s): ................................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:

................................................................................

Datum: .........................................................................

(*) Unzutreffendes streichen.

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Frühere Fassung

Die ursprüngliche AGB-PDF mit Vertragsstand 07.06.2018 bleibt erhalten. Welcher Stand für einen bestehenden Vertrag gilt, ergibt sich aus dessen Vertragsunterlagen.

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